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Fa. Herzwasser
Legionellenfund


Legionellenfund
was ist zu tun?                                                                                        


Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher und

Versorger



 Es gibt erstmalig mit 100 Legionellen pro 100 Milliliter Trinkwasser einen technischen Maßnahmewert.

Es sind Untersuchungen nach DVGW-Regelwerk W 551 erforderlich.

Bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden wird der Einsatz von geeigneten Sicherungseinrichtungen beim

Anschluss von Apparaten
an die Trinkwasserinstallation oder bei der Verbindung
mit Nicht-Trinkwasser-
Anlagen gefordert. Die Pflicht zur Veranlassung notwendiger Kontrollen und zur Meldung von
Grenzwertüberschreitungen liegt beim Gebäudebetreiber. Von einer automatischen Aufforderung zur
Untersuchung durch die zuständige Behörde (Gesundheitsamt) kann nicht ausgegangen werden.

Bei Nichtbeachtung der Dokumentations- und Anzeigepflicht und bei Nichtdurchführung der notwendigen

Untersuchungen droht
ein Bußgeld    (bis zu 25.000 €).

Sind
überwachungspflichtige Anl
agen die Quelle für die Verbreitung vonKrankheitskeimen, droht die 

strafrechtliche Verfolgung
, wenn die Überwachungspflicht vernachlässigt wurde.
Dies gilt für alle Anlagen mit

mehr als 400 Litern
Speichervolumen und/oder Leitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt.

Das Gesundheitsamt kann Inhaber einer Trinkwasserinstallation beim Fund von Legionellen anweisen, eine

Gefährdungsanalyse zu veranlassen. Dabei wird überprüft, ob mindestens die allgemein anerkannten
Regeln der Technik eingehalten werden. Der Anlagenbetreiber muss Nachweise erbringen, dass er die

vorgeschriebenen Untersuchungen
eingehalten hat. Das Gesundheitsamt prüft, ob und in welchem Zeitraum

Maßnahmen zu ergreifen sind, und ordnet diese gegebenenfalls
an.                                                 

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